Hausangestellte versichern – Putzfrauenversicherung
Wenn Sie ein Kindermädchen, einen Gärtner oder eine Reinigungshilfe beschäftigen, gelten Sie bereits als Arbeitgeber und müssen eine obligatorische Unfallversicherung für Ihre Angestellten abschliessen.
Mit einer Versicherung für Hausangestellte sind in Ihrem privaten Haushalt tätige Arbeitnehmer bei Berufsunfällen und Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur Arbeit versichert. Diese Unfallversicherung müssen Sie als Arbeitgeber obligatorisch abschliessen und Sie sind verpflichtet, die Prämie zu bezahlen. Das heisst, Sie dürfen die Prämie nicht Ihren Arbeitnehmern belasten. Wichtig zu wissen ist zudem, dass Sie Hausangestellte auch dann versichern müssen, wenn diese hauptberuflich bei einem anderen Arbeitgeber angestellt und dort gegen Unfälle versichert sind, denn diese Versicherung umfasst natürlich nicht die Arbeitstätigkeit in Ihrem privaten Haushalt.
Leistungen der Hausangestelltenversicherung
Die obligatorische Versicherung für Hausangestellte – ob Babysitter, Haushaltshilfe, Putzfrau oder Gärtner – umfasst die Heilbehandlung bei Unfällen, das heisst, die Kosten für ambulante ärztliche Behandlungen oder stationäre Behandlungen in der allgemeinen Abteilung eines Spitals, inklusive Unterbringung und Verpflegung. In der Versicherung für Hausangestellte sind auch Berufskrankheiten eingeschlossen. Daneben umfasst eine Versicherung für Hausangestellte ein Taggeld, welches in der Regel ab dem 3. Tag des Unfalls ausgezahlt wird und maximal 80 Prozent des versicherten Verdienstes umfasst. Ebenso ist in der Hausangestelltenversicherung eine Invalidenrente sowie eine Hinterlassenenrente berücksichtigt.
Der Versicherungsschutz für Ihre Angestellten beginnt, wenn sie den Arbeitsweg antreten, besteht während der ganzen Arbeitszeit und endet, wenn sie auf direktem Weg wieder zu Hause angekommen sind. Die Prämien einer Versicherung für Hausangestellte betragen je nach Versicherer günstige 100 Franken oder gar weniger im Jahr.
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