Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Sie vor Überraschungen
Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Eigentümer eines Gebäudes vor berechtigten Schadenersatzansprüchen, wenn Drittpersonen beim oder im Gebäude geschädigt werden.
Als Vermieter von Einfamilienhäusern und als Besitzer von Liegenschaften mit Gewerberäumen oder mehr als drei Wohnungen haben Sie viel Freude, aber auch viel Verantwortung. Wenn Sie ein Gebäude besitzen und Dritte in oder bei Ihrem Haus einen Schaden erleiden, der im Zusammenhang mit dem Zustand oder dem Unterhalt steht, sind Sie haftbar. Schliessen Sie eine verlässliche Gebäudehaftpflichtversicherung ab, damit Sie ruhig schlafen können. Diese Versicherung greift bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter, die in Zusammenhang mit ihrem Grundstück oder Gebäude zu Schaden gekommen sind.
Was deckt die Gebäudehaftpflichtversicherung
Falls jemand wegen eines Risses die Treppe hinunterfällt oder wegen Glatteis auf dem Vorplatz ausrutscht und sich das Bein bricht, übernimmt die Gebäudehaftpflichtversicherung die Ansprüche der Geschädigten. Als Eigentümer sind Sie vor den finanziellen Folgen eines solchen Ereignisses geschützt.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung greift aber nicht nur bei Personen-, sondern auch bei Sachschäden, das heisst bei der Zerstörung, Beschädigung oder dem Verlust von Gegenständen. Falls die Frontscheibe eines parkierten Autos von einem losgelösten Dachziegel getroffen wird, ist der Gebäudeeigentümer gegenüber dem Anspruch des Autobesitzers versichert. Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt zudem Schäden in Zusammenhang mit Anlagen, beispielsweise wenn ein Tank ausläuft.
Die Gebäudehaftpflichtversicherung unterstützt Sie schliesslich auch, wenn jemand mit ungerechtfertigten Forderungen auf Sie zukommt.
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