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Feuerversicherung zum Schutz vor schwelenden Gefahren

Die Gebäude-Feuerversicherung ist in vielen Kantonen obligatorisch und schliesst eine Elementarschadenversicherung mit ein. Schützen Sie sich vor den Folgekosten von Brand, Blitzschlag und Naturgewalten.

Feuerversicherung zum Schutz vor schwelenden Gefahren

Ein Brand im Lagerhaus oder die berüchtigte Herdplatte, die nicht ausgeschaltet wurde – nicht selten gehen mühsam errichtete Existenzen binnen weniger Stunden in Flammen auf. Eine Gebäudefeuerversicherung hilft Ihnen, einschneidende Elementarereignisse schnell zu überwinden und Ihren Hausrat gleichwertig zu ersetzen.

Ist eine Gebäudefeuerversicherung ein Muss?

Besitzen Sie ein Ferienhaus, Wohnhaus oder gewerblich genutztes Gebäude in der Schweiz, haben Sie in den meisten Kantonen die Pflicht, eine Gebäudeversicherung inklusive einer Feuerversicherung beim kantonalen Versicherer abzuschliessen. Kein sogenanntes Feuerobligatorium besteht in den GUSTAVO-Kantonen: Ihre private Versicherungsgesellschaft dürfen Sie in den Kantonen Genf, Wallis, Tessin und Appenzell Innerrhoden frei wählen. Ebenso frei, jedoch zur Versicherung verpflichtet, entscheiden Sie in den Kantonen Uri, Schwyz, Oberwalden sowie dem Fürstentum Lichtenstein darüber, wer Ihnen bei plötzlichen Brandereignissen finanzielle Sicherheit bietet. In den übrigen 19 Kantonen herrscht ein kantonales Monopol auf die Gebäude-Feuerversicherung, deren Umfang gesetzlich geregelt ist.

Die 9 Elementarschäden sind klar definiert

Erwerben Sie ein Gebäude in der Schweiz, sollten Sie das Wirken der Natur bewundern und nicht befürchten müssen. Die Schäden, die aus Naturgewalten entstehen, sind Bestandteil jeder Gebäudefeuerversicherung. Die Eidgenossenschaft definiert Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Schneedruck, Lawine, Sturm, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch als die 9 Elementarereignisse, deren finanzielle Konsequenzen laut Gesetz unbedingt versichert sind.

Die allgemeine Gebäudefeuerversicherung deckt darüber hinaus Verluste ab, die durch Brand, Blitzschlag und Explosion oder gar herabstürzende Flugzeugteile ausgelöst wurden. Eine Ausnahme stellen Erdbebenfolgekosten dar, die Sie ergänzend in Ihre Versicherungsleistung einbinden können. Grillen Sie gerne, sollten Sie bedenken, dass Versicherer Sachschäden, die durch Glutwurf entstehen, aus Ihrer Police ausschließen – ebenso wie die Sengschäden einer Zigarette. Wenden Sie sich an unsere sachverständigen Versicherungsmakler, um Überraschungen in Heim und Garten vorzubeugen.

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