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Bauherrenhaftpflicht für ein Bauen mit weniger Sorgen

Bei einem Neubau oder einem Umbau sind meist verschiedene Personen an den Arbeiten beteiligt. Dabei können am Eigentum von Drittpersonen Schäden entstehen, für die Sie als Bauherr aufkommen müssen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Konsequenzen.

Bauherrenhaftpflicht für ein Bauen mit weniger Sorgen

Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung profitieren Sie in vielen Schadenfällen. Beispielsweise kann das Erdreich auf einem Nachbargrundstück in Bewegung geraten und Risse an einem Gebäude verursachen, wenn eine Baugrube ausgehoben wird. Oder ein Passant wird verletzt, wenn Sie als Bauherr sich bei einem Kontrollgang an schlecht gesicherte Bretter lehnen, die darauf vom Gerüst auf die Strasse stürzen.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie aber auch vor den finanziellen Folgen, wenn ein Windstoss während der Bauphase Ziegel vom Dach löst, die auf ein parkiertes Auto fallen und dieses beschädigen. Schliesslich kann es auch immer wieder vorkommen, dass sich Kinder verletzen, die trotz Verbot in Ihrem Rohbau spielen.

Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der Bautätigkeit die Kosten, wenn Schäden am Eigentum Dritter entstehen und Sie als Bauherr von Gesetzes wegen haftpflichtig werden. Teilweise sind ohne Mehrprämie auch Schäden versichert, die bei einer Eigenleistung von Ihnen als Bauherr entstehen. Davon ausgenommen sind Arbeiten an einer Tragkonstruktion oder Aushubarbeiten.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigt gestellte Ansprüche ab und übernimmt teilweise Kosten, die entstehen, um unmittelbar bevorstehende Schäden zu verhindern.

Auch Umweltbeeinträchtigungen deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, beispielsweise wenn Gewässer verunreinigt werden, die Ergiebigkeit von Quellen vermindert wird oder Kosten für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung entstehen. Schliesslich können in eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch reine Vermögensschäden und Schäden aufgrund einer Erdsondenbohrung eingeschlossen werden.

Offertanfrage Gebäudehaftpflichtversicherung

Offertanfrage Bauwesen- & Bauherrenhaftpflichtversicherung

  • Für eine kostenlose und unverbindliche Offertanfrage für eine Bauversicherung (Bauwesen und/oder Bauherrenhaftpflichtversicherung), füllen sie bitte untenstehendes Formular aus. Sie erhalten dann Ihre gewünschte unverbindliche Offerte gemäss Ihren Angaben wunschgemäss zugestellt. Bitte füllen Sie soviel Angaben wie möglich aus, damit wir eine genaue Offerte erstellen können und Rückfragen verhindern.
  • Allgemeines

  • Angabe des Beraters, wenn Formular nicht von Kunden ausgefüllt
  • Versicherungsnehmer

  • Baubeginn

  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • TT Punkt MM Punkt JJJJ
  • Versicherungsleistungen Bauherrenhaft

  • Versicherungsleistungen Bauwesen

  • Risikofragen

  • Bauobjekt
  • (in Hanglage bergseitig messen, ohne Liftgruben, Schächte usw.)
  • Baubeteiligte (Name, Adresse, Telefon)
  • Umwelteinflüsse
  • Nachbarschaft
    Wenn ja, Vertrag beilegen (Bahnhaftung)
  • Als Werk zu berücksichtigen sind Gebäude, Tram- und Bahnanlagen.
    (Bei Objekten mit Schäden wird empfohlen ein Zustandsprotokoll aufzunehmen.)
  • Baugelände
  • Die Topographie wird anhand der Schnittpläne am Ort der grössten Neigung beurteilt. Für die Berechnung der prozentualen Neigung wird die Differenz des natürlichen Terrains zwischen den tal- und bergseitigen Aussenmauern (Fassaden) berücksichtigt.
  • Unter dem Begriff Lockermaterial fällt jede Art von Baugrund mit Ausnahme von Fels, Gehänghelm, Torf, Seekreide und Schliesand.
  • Bauausführung
  • Gezählt werden alle unter dem natürlichen Terrain liegenden Geschosse. Bei Bauten in Hanglage ist die Geschosszahl auf der Bergseite am Ort des tiefsten Einschnitts zu zählen, wobei ein angeschnittenes, d.h. nicht vollständig unter Terrain liegendes Geschoss als Untergeschoss zu berücksichtigen ist, wenn mehr als die halbe Geschosshöhe unter Terrain liegt.
  • Weitere Fragen zu Tiefbauten
  • Die Aushubtiefe wird am Ort des tiefsten Einschnitts (vertikal) gemessen

  • Einschluss von Schäden (Beschädigung oder Zerstörung) infolge
  • Beilagen:

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