Bauherrenhaftpflicht für ein Bauen mit weniger Sorgen
Bei einem Neubau oder einem Umbau sind meist verschiedene Personen an den Arbeiten beteiligt. Dabei können am Eigentum von Drittpersonen Schäden entstehen, für die Sie als Bauherr aufkommen müssen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Konsequenzen.
Beim Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung profitieren Sie in vielen Schadenfällen. Beispielsweise kann das Erdreich auf einem Nachbargrundstück in Bewegung geraten und Risse an einem Gebäude verursachen, wenn eine Baugrube ausgehoben wird. Oder ein Passant wird verletzt, wenn Sie als Bauherr sich bei einem Kontrollgang an schlecht gesicherte Bretter lehnen, die darauf vom Gerüst auf die Strasse stürzen.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie aber auch vor den finanziellen Folgen, wenn ein Windstoss während der Bauphase Ziegel vom Dach löst, die auf ein parkiertes Auto fallen und dieses beschädigen. Schliesslich kann es auch immer wieder vorkommen, dass sich Kinder verletzen, die trotz Verbot in Ihrem Rohbau spielen.
Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen der Bautätigkeit die Kosten, wenn Schäden am Eigentum Dritter entstehen und Sie als Bauherr von Gesetzes wegen haftpflichtig werden. Teilweise sind ohne Mehrprämie auch Schäden versichert, die bei einer Eigenleistung von Ihnen als Bauherr entstehen. Davon ausgenommen sind Arbeiten an einer Tragkonstruktion oder Aushubarbeiten.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt aber auch unberechtigt gestellte Ansprüche ab und übernimmt teilweise Kosten, die entstehen, um unmittelbar bevorstehende Schäden zu verhindern.
Auch Umweltbeeinträchtigungen deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab, beispielsweise wenn Gewässer verunreinigt werden, die Ergiebigkeit von Quellen vermindert wird oder Kosten für die Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung entstehen. Schliesslich können in eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch reine Vermögensschäden und Schäden aufgrund einer Erdsondenbohrung eingeschlossen werden.
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