Bootsversicherung – zu Ihrem Schutz auf dem Wasser
Eine Bootsversicherung schützt Sie und Ihr Boot, damit der Traum vom eigenen Boot oder von der eigenen Jacht nicht zum Albtraum wird.
Wenn auf dem Wasser Schäden entstehen, sei es an Ihrem Boot oder durch einen Zusammenstoss an einem anderen Boot, ist eine gute Bootsversicherung wichtig. Wie auf der Strasse wird auch auf dem Wasser zwischen der Kaskoversicherung, der Haftpflichtversicherung und der Unfallversicherung unterschieden. Wichtig beim Abschluss der Bootsversicherung ist, dass Boot nicht gleich Boot ist. Lassen Sie sich zur Versicherung Ihres Segelboots, Ihrer Segeljacht, Ihres Motorboots oder Ihrer Motorjacht von uns beraten.
Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Tierschäden, die durch den Halter oder Führer des versicherten Bootes entstehen. Ebenfalls in der Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind Verhandlungs- und Gerichtskosten bei zivilrechtlichen Forderungen. Gerechtfertigte Ansprüche sind damit abgedeckt und ungerechtfertigte werden abgewehrt.
Kaskoversicherung
Umfasst die Bootsversicherung eine Teilkaskoversicherung, sind Schäden durch Elementarereignisse, Feuer oder auch Flugkörper (z. B. Feuerwerk am 1. August) gedeckt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt zudem die Kosten bei Glasbruch, böswilligen Beschädigungen und Vandalenschäden (bis 3000 Franken) und kommt für Bergung und Transport auf (bis 10‘000 Franken).
Ist in der Bootsversicherung eine Vollkaskoversicherung enthalten, sind zusätzliche Schäden und Ereignisse abgedeckt, z. B.
Viele Versicherer bieten bei der Bootsversicherung einen Bonusschutz an. Bei einem Kollisionsschaden bleibt damit die aktuelle Rabattstufe erhalten.
Unfallversicherung
Bootsbenutzer und beispielsweise auch geschleppte Wasserskifahrer werden mit einer Unfallversicherung geschützt. Dieser Teil der Bootsversicherung umfasst die finanziellen Folgen, die entstehen durch einen Hitzeschlag, Unterkühlung, Erfrieren, Ertrinken usw. Heilungskosten, Tag- bzw. Spitaltaggeld, Invaliditäts- und Todesfallkapital sind mit frei wählbaren Versicherungssummen versicherbar.
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